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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 10/14 (BFH)
§§: GewStG § 7 Satz 1, GewStG § 9 Nr. 3, GewStG § 9 Nr. 8, AStG § 10 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 3, AEUV Art. 63
Schlagwörter Gewerbeertrag, Hinzurechnung, Gleichheitsgrundsatz, Kapitalverkehrsfreiheit, Ausland
Rechtsfrage: Ist der Hinzurechnungsbetrag nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AStG als Teil der gewerblichen Einkünfte einer inländischen, an einer ausländischen Zwischengesellschaft beteiligten Gesellschaft als Teil des Gewerbeertrages bei der Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrages einzubeziehen? Widerspricht die gewerbesteuerliche Erfassung des Hinzurechnungsbetrages dem Charakter der Gewerbesteuer als Objektsteuer? Verstoß gegen den grundrechtlichen Gleichheitssatz und die unionsrechtliche Kapitalverkehrsfreiheit? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 28.11.2013
Vorinstanz/AZ: 16 K 2513/12 G
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 05 27
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.03.2015
Erledigungs-Az: I R 10/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 10 18