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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 35/06 |
§§: | EStG § 7 g Abs. 4 Satz 2, EStG § 16 |
Schlagwörter | Ansparrücklage, Auflösung, Veräußerungsgewinn |
Rechtsfrage: | Ist die veräußerungsbedingte Auflösung einer nach § 7 g EStG gebildeten Ansparrücklage dem tarifbegünstigten Veräußerungsgewinn oder dem laufenden Gewinn zuzurechnen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 30.09.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 1614/02 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 46 95 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.05.2007 |
Erledigungs-Az: | X R 35/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 32 18 |