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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-186/02 P (EuGH)
§§: EGEntsch 795/2000
Schlagwörter Beihilfe, EG, steuerliche Maßnahmen
Rechtsfrage: Ist die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 22.12.1999 für nichtig zu erklären, soweit darin die in den Normas Forales 22/94 und 24/96 vorgesehenen steuerlichen Maßnahmen zugunsten der Rechtsmittelführerinnen für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und dem spanischen Staat die Rückforderung der Vergünstigungen aufgegeben wird?
Vorinstanz: EuG
Vorinstanz/Datum: 06.03.2002
Vorinstanz/AZ: Rs T-92/00
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 11.11.2004
Erledigungs-Az: Rs C-186/02 P und C-188/02 P