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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 39/03 | 
| §§: | ErbStG 1974 § 13 Abs. 2 a, ErbStG 1997 § 13 a Abs. 5 | 
| Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Wegfall, Freibetrag, Betriebsvermögen, Fünfjahreszeitraum, Betriebsaufgabe, Behaltensfrist | 
| Rechtsfrage: | Betriebsaufgabe innerhalb der Behaltensfrist - Wegfall des Freibetrags für Betriebsvermögen: Fällt der Freibetrag für inländisches Betriebsvermögen gemäß § 13 Abs. 2 a ErbStG a.F (nun § 13 a Abs. 5 ErbStG 1997) für ererbtes Betriebsvermögen auch dann weg, wenn der Erbe innerhalb von fünf Jahren nach dem Erbfall eine Aufgabe des Betriebs nicht verhindern konnte. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Münster | 
| Vorinstanz/Datum: | 26.06.2003 | 
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 1032/01 Erb | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 40 18 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 16.02.2005 | 
| Erledigungs-Az: | II R 39/03 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 29 92 | 
