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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 42/09 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1 |
Schlagwörter | Auslandsreise, Pfarrer, Fortbildung, Berufliche Veranlassung, Private Mitveranlassung |
Rechtsfrage: | Kann ein Pfarrer die Kosten für eine dienstlich angeordnete Pilgerwallfahrt nach Rom sowie für eine Fortbildungsveranstaltung nach Jordanien als Werbungskosten steuerlich geltend machen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 12.06.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 1813/2007 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 35 35 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.12.2010 |
Erledigungs-Az: | VI R 42/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 08 89 |