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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I B 111/99
§§: DBA-Schweiz Art. 15 a Abs. 2
Schlagwörter Doppelbesteuerung, Grenzgänger
Rechtsfrage: Ist ein Mitglied der Geschäftsleitung einer Schweizer AG als Grenzgänger i.S. des Art. 15 a Abs. 2 DBA-Schweiz nicht in Deutschland einkommensteuerpflichtig, weil er im Streitjahr möglicherweise neben seiner Tätigkeit im Inland oder in Drittstaaten (23 Arbeitstage) an weiteren 49 Arbeitstagen aus beruflichen Gründen nicht an seinen inländischen Wohnsitz zurückkehren konnte?
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 12.07.1999
Vorinstanz/AZ: 2 K 39/98
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.08.2000
Erledigungs-Az: I B 111/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig