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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 20/12 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7
Schlagwörter Tierarzt, PKW, Privatnutzung, Betriebsausgabe, Angemessenheit
Rechtsfrage: In welchem Umfang sind Aufwendungen eines Tierarztes für einen geleasten Pkw Ferrari Spider, der im Streitjahr 2005 zu 20 % und in den Streitjahren 2006 und 2007 zu mehr als 50 % für betriebliche Fahrten genutzt wurde, unter Beachtung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG als Betriebsausgaben abzugsfähig? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 27.01.2012
Vorinstanz/AZ: 7 K 966/2009
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 11 93
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.04.2014
Erledigungs-Az: VIII R 20/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 20 95