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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 63/04 |
§§: | EStG § 9, EStG § 9 a, GG Art. 3 Abs. 1, AbgG § 11 Abs. 2 |
Schlagwörter | Werbungskosten, Pauschbetrag, Abgeordneter, Aufwandsentschädigung, Verfassungswidrigkeit, Kostenpauschale |
Rechtsfrage: | Liegt eine Verletzung des Gleichheitssatzes darin, dass ein "normaler" Steuerpflichtiger für eine Steuerfreistellung seiner Einkünfte den Nachweis sämtlicher beruflicher Aufwendungen erbringen muss, während einem Abgeordneten des Deutschen Bundestages eine Aufwands-/Kostenpauschale in Höhe von ca. 30 v.H. seiner Gesamtbezüge ohne Einzelnachweis der berufsbedingten Aufwendungen steuerfrei gewährt wird? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 10.04.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 14/02 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2004 S. 886 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 18 83 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.08.2008 |
Erledigungs-Az: | VI R 63/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |