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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 1/00
§§: GrEStG § 1 Abs 1 Nr 1, GrEStG § 9 Abs 1 Nr 1
Schlagwörter Einheitliches Vertragswerk, Grunderwerbsteuer, Grundstück im Zustand der Bebauung, Bauerrichtungsvertrag, Faktischer Zwang
Rechtsfrage: Einheitliches Vertragswerk beim Erwerb eines sich im Zustand der Bebauung befindlichen Grundstücks mit der Verpflichtung des Erwerbers gegenüber dem Grundstücksveräußerer, an dessen Stelle in den bestehenden Vertrag mit einem Dritten über die Errichtung bzw. Fertigstellung des Bauvorhabens einzutreten. Wird dem Erwerber ein Grundstück in fertig bebautem Zustand verschafft, sodass die Bauerrichtungskosten in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einzubeziehen sind. - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 28.10.1998
Vorinstanz/AZ: 13 K 155/92, 13 K 194/92
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 74 97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.05.2002
Erledigungs-Az: II R 1/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 98 50