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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 45/13 (BFH)
§§: EStG § 13, EStG § 14, EStG § 4 Abs. 1
Schlagwörter Grundstück, Landwirtschaft, Betriebsvermögen, Entnahme, Ehegattengemeinschaft
Rechtsfrage: Handelte es sich bei den Grundstücken, deren Entnahme die während des Klageverfahrens verstorbene Mutter der jetzigen Revisionsbeklagten im Rahmen ihrer Betriebsaufgabeerklärung für das Streitjahr erklärt hatte, in Wahrheit um Privatvermögen, weil die Mutter weder in eigener Person noch gemeinschaftlich mit ihrem bereits 1965 verstorbenen Ehemann Landwirtschaft betrieben hat? Fehlte es insoweit an einem ausreichenden Vermögensbeitrag der Mutter, da nur 13 % der von ihrem Ehemann bewirtschafteten Flächen in ihrem Eigentum standen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 28.09.2011
Vorinstanz/AZ: 2 K 1636/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 06 18
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.12.2016
Erledigungs-Az: IV R 45/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 03 48