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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 3056/09 (BVerfG)
§§: EStG 2002 § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG 2002 § 3 Nr. 62, EStG 2002 § 3 Nr. 63, EStG 2002 § 8 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Umlage, Zukunftssicherung, Arbeitslohn, Zufluss
Rechtsfrage: Umlagezahlungen des Arbeitgebers an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) als steuerpflichtiger Arbeitslohn im Zeitpunkt der Zahlung - Arbeitslohncharakter von Zukunftssicherungsleistungen - Werthaltigkeit der Beiträge - Keine gleichheitsrechtlichen Bedenken - Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei der Entscheidung für die vorgelagerte oder nachgelagerte Besteuerung von Alterseinkünften - Verfassungsbeschwerde -
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 07.05.2009
Vorinstanz/AZ: VI R 8/07
Vorinstanz/Fundstelle: BFHE 225 S. 68
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 22 16
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 27.07.2010
Erledigungs-Az: 2 BvR 3056/09
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen