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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 71/04
§§: AO 1977 § 218 Abs. 1, AO 1977 § 220, InsO § 95 Abs. 1, InsO § 96, UStG § 18 Abs. 1
Schlagwörter Abrechnungsbescheid, Aufrechnung, Insolvenz, Steuerfestsetzung
Rechtsfrage: Darf das FA im Insolvenzverfahren mit Forderungen aufrechnen, die vor Verfahrenseröffnung entstanden aber nicht festgesetzt oder zur Insolvenztabelle angemeldet worden sind? (s. VII R 45/03) - Zulassung durch BFH - - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 29.03.2004
Vorinstanz/AZ: 8 K 8316/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 23 03
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 31.05.2005
Erledigungs-Az: VII R 71/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 47 96