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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 48/00
§§: EStG § 6 b, GewStG § 7
Schlagwörter Rücklage, Grundstück, Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Gewerbeertrag
Rechtsfrage: Ist der ehemalige Bauhof, nachdem er mit Reihenhäusern bebaut wurde, dem Anlage- oder Umlaufvermögen zuzurechnen und kann nach Veräußerung der Reihenhäuser für den Veräußerungsgewinn eine Rücklage nach § 6 b EStG gebildet werden? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 29.04.1999
Vorinstanz/AZ: 14 K 109/95
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 88 17
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.10.2001
Erledigungs-Az: IV R 47, 48/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 02 43