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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 87/03 |
§§: | EStG § 4 Abs. 4, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 |
Schlagwörter | Betriebsausgabe, Arbeitszimmer, Dienstreise, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte, Mittelpunkt |
Rechtsfrage: | Anteilige Gebäudekosten für ein Arbeitszimmer, die betrieblich genutzte Garage und einen Archivraum im Keller des Wohnhauses in voller Höhe Betriebsausgabe bei einem Tankstellenbetreiber? Stellt das Arbeitszimmer den Mittelpunkt seiner gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit dar, mit der Folge, dass keine Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte, sondern Dienstreisen vorliegen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 01.10.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 2530/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 02 32 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.07.2005 |
Erledigungs-Az: | XI R 87/03 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 47 90 |