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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 42/03 |
§§: | EStG § 3 Nr. 66, EStG § 16 |
Schlagwörter | Sanierungsgewinn, Veräußerungsgewinn, Forderungsverzicht, Steuerfreiheit |
Rechtsfrage: | Veräußerungsgewinn aus dem Erlass betrieblicher Verbindlichkeiten als steuerfreier Sanierungsgewinn nach Zwangsversteigerung des von der Klägerin betriebenen Hotels: Kommt eine unternehmerbezogene Sanierung auch in Betracht, wenn das Unternehmen nicht mehr besteht, der (bisherige) Unternehmer aber nur durch den Forderungsverzicht eine Basis für eine künftige (nicht bedrohte) wirtschaftliche Existenz erhält? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 16.04.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 11311/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 13 79 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.10.2005 |
Erledigungs-Az: | X R 42/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 14 95 |