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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 1/14 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 32 Abs. 4 Satz 3
Schlagwörter Kindergeld, Studium, Ausbildung
Rechtsfrage: Ist ein Kind, das nach einem vorgefertigten Plan eine duale Ausbildung in Form eines Hochschulstudiums und Ausbildung zum Fachinformatiker mit IHK-Abschluss sowie anschließender befristeter Teilzeitbeschäftigung mit über 20 Stunden, die auf das berufsbegleitende Studium ausgerichtet ist, durchläuft und den Bachelorabschluss anstrebt, bereits dann kindergeldrechtlich nicht mehr zu berücksichtigen, wenn es die IHK-Prüfung bestanden hat, obwohl das eigentliche Ausbildungsziel (Bachelorabschluss) noch nicht erreicht ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 21.11.2013
Vorinstanz/AZ: 8 K 807/12
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2014 S. 457
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 05 67
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.06.2015
Erledigungs-Az: XI R 1/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 20 76