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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 51/13 (BFH)
§§: AO § 350, AO § 157 Abs. 2, EStG § 10 d Abs. 3, KStG § 8 Abs. 1
Schlagwörter Beschwer, Zulässigkeit, Nullfestsetzung, Verlustvortrag, Einspruch
Rechtsfrage: Ist ein Einspruch gegen einen auf 0 EUR lautenden Körperschaftsteuerbescheid zulässig (Beschwer), wenn dieser auf einem Verlustrücktrag aus dem Folgejahr beruht und mit der Anfechtung die Feststellung eines höheren verbleibenden Verlustvortrags angestrebt wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 10.06.2013
Vorinstanz/AZ: 8 K 8043/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 31 33
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.11.2014
Erledigungs-Az: I R 51/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 01 21