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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 69/03 |
§§: | AO 1977 § 122, AO 1977 § 171 Abs. 3 |
Schlagwörter | Bekanntgabe, Ablaufhemmung, Antrag, Steuerfestsetzung, Vorsteuererstattung, Steuerbescheid, Festsetzungsfrist |
Rechtsfrage: | 1. Bekanntgabe : Welchen Nachweis muss das FA erbringen, um darzulegen, dass ein Bescheid bekannt gegeben und damit wirksam geworden ist? - 2. Ablaufhemmung: Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, um ein Schreiben (Anfrage, wann Umsatzsteuer erstattet wird) als "Antrag auf Steuerfestsetzung" im Sinne von § 171 Abs. 3 AO zu werten? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 10.04.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 5054/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 12 72 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.11.2005 |
Erledigungs-Az: | V R 69/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |