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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 50/13 (BFH)
§§: EStG § 6 a Abs. 3, KStG § 8 Abs. 1, EStR 2008 R 6 a Abs. 8
Schlagwörter Pensionsrückstellung, Gesellschafter-Geschäftsführer, Bewertung, Altersgrenze
Rechtsfrage: Kann zur Berechnung der Pensionsrückstellung für den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft bei einer vor Änderung der Einkommensteuerrichtlinien (2008) erteilten Pensionszusage weiterhin davon ausgegangen werden, dass dieser mit Vollendung des 65. Lebensjahrs in den Ruhestand tritt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 22.05.2013
Vorinstanz/AZ: 4 K 3070/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 24 07
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision