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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 36/04 |
| §§: | EStG § 4 Abs. 1 Satz 2, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1, EStG § 17, GewStG § 2 |
| Schlagwörter | Entnahme, Kapitalerhöhung, GmbH-Anteil, Wesentliche Beteiligung, Betriebsaufspaltung, Angehöriger, Anteilserwerb |
| Rechtsfrage: | Entnahme beim Besitzeinzelunternehmen durch Kapitalerhöhung bei der Betriebs-GmbH? Kann die Zurechnung eines Entnahmegewinnes unterbleiben, wenn ein Gesellschafter des Besitzunternehmens es einem Angehörigen ermöglicht, einen Teil des zum Betriebsvermögen des Besitzunternehmens gehörenden Anteils an der Betriebs-GmbH gegen Leistung einer unter dem Wert des übernommenen Anteils liegenden Einlage zu übernehmen, der Angehörige nach dem Anteilserwerb aber eine wesentliche Beteiligung im Sinne des § 17 EStG an der Betriebs-GmbH hält? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
| Vorinstanz/Datum: | 25.06.2004 |
| Vorinstanz/AZ: | 8 K 8251/00 G |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 06 46 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 15.12.2006 |
| Erledigungs-Az: | III R 36/04 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |