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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 59/10 (BFH) |
§§: | TabStG § 19, TabStG § 20 Abs. 4, Richtlinie 92/12/EWG Art. 8, RL 92/108/EWG, ZollVG § 10, AO § 215 |
Schlagwörter | Tabaksteuer, Zigaretten, Sicherstellung |
Rechtsfrage: | Stellt der Begriff "Eigenbedarf" des Art. 8 Richtlinie 92/12/EWG i.d.F. der Richtlinie 92/108/EWG ausschließlich auf den persönlichen Ver- oder Gebrauch der betreffenden verbrauchsteuerpflichtigen Ware durch diejenige Privatperson, die diese Ware selbst im freien Verkehr eines anderen Mitgliedstaates erworben und selbst in das Steuergebiet verbracht hat, ab? Sind damit Waren nicht erfasst, die von einer Privatperson erworben werden, um den Bedarf einer anderen Privatperson zu decken (z.B. Schenkung)? Abweichung vom EuGH-Urteil C-5/05? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Thüringer FG |
Vorinstanz/Datum: | 26.04.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 462/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 41 86 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.09.2011 |
Erledigungs-Az: | VII R 59/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 37 59 |