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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 19/02
§§: EStG § 10 f Abs. 1 Satz 2
Schlagwörter Wohneigentumsförderung, Baudenkmal, Eigenheimzulage, Wahlrecht
Rechtsfrage: Ist für ein denkmalgeschütztes Gebäude keine Steuerbegünstigung nach § 10 f EStG mehr möglich, wenn die Aufwendungen für die zu eigenen Wohnzwecken hergestellte Wohnung bereits bestandskräftig in die Bemessungsgrundlage nach dem Eigenheimzulagengesetz einbezogen worden sind, auch wenn sie sich nicht auf die Höhe der Eigenheimzulage ausgewirkt haben oder kann insoweit das Wahlrecht noch bis zur Bestandskraft des Einkommensteuerbescheides neu ausgeübt werden? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 11.04.2002
Vorinstanz/AZ: 2 K 1616/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 95 39
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.01.2004
Erledigungs-Az: X R 19/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 21 38