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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 27/07 (BFH)
§§: ForstSchAusglG § 4 Abs. 1 Satz 1, ForstSchAusglG § 5 Abs. 2, EStG § 13, EStG § 4 Abs. 3
Schlagwörter Forstwirtschaft, Kalamitätsnutzung, Betriebsausgabe, Pauschale
Rechtsfrage: Ist der erhöhte Betriebsausgabenpauschsatz gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 ForstSchAusglG aufgrund § 5 Abs. 2 ForstSchAusglG auch anzuwenden, wenn Einnahmen aus Holznutzungen infolge höherer Gewalt erst nach dem Zeitraum der Einschlagsbeschränkung erzielt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 03.05.2007
Vorinstanz/AZ: 14 K 369/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 25 66
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 03.02.2010
Erledigungs-Az: IV R 27/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 05 12