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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 25/18 (BFH)
§§: UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 10 Abs. 5 Nr. 1
Schlagwörter Leistungsaustausch, Preisgeld, Reitstall, Miteigentümer, Mindestbemessungsgrundlage
Rechtsfrage: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Leistungen eines Berufsreiters: 1. Erbringt ein Berufsreiter eine Leistung im Rahmen eines Leistungsaustausches gegen Entgelt, wenn er mit in seinem Miteigentum stehenden Pferden an Turnieren fremder Veranstalter teilnimmt und ausschließlich im Fall der erfolgreichen Teilnahme Preisgelder in Höhe seines Anteils an dem Pferd erhält? - Lässt die Ungewissheit des Entgeltes den für einen Leistungsaustausch erforderlichen unmittelbaren Zusammenhang entfallen, wenn das platzierungsabhängige Preisgeld nicht vom Veranstalter direkt, sondern von dem Berechtigten (Pferdeeigentümer) an den Unternehmer (Berufsreiter) gezahlt wird? - 2. Stellen die Leistungen, die der Berufsreiter als Unternehmer im Rahmen seines Turnier- und Ausbildungsstalles hinsichtlich der Pferde erbringt, die in seinem Miteigentum stehen, einheitliche steuerbare und steuerpflichtige Leistungen eines Gesellschafters dar, auf die die Mindestbemessungsgrundlage anzuwenden ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Mecklenburg-Vorpommern
Vorinstanz/Datum: 17.05.2018
Vorinstanz/AZ: 2 K 6/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 15 04
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.06.2020
Erledigungs-Az: XI R 25/18
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 15 09