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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 18/19 (BFH) |
§§: | EStG § 66 Abs. 3, EStG § 52 Abs. 49 a Satz 7 |
Schlagwörter | Kindergeld, Festsetzung, Erhebung |
Rechtsfrage: | Bietet § 66 Abs. 3 EStG in der seit 2018 geltenden Fassung eine gesetzliche Grundlage, die Auszahlung eines wirksam und bestandskräftig festgesetzten Kindergeldanspruchs zu verweigern? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 04.02.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 1275/18 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.02.2020 |
Erledigungs-Az: | III R 18/19 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 09 16 |