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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 6/17 (BFH) |
§§: | AO § 171 Abs. 7, FGO § 119 Nr. 6, AO § 384 |
Schlagwörter | Festsetzungsverjährung, Greifbare Gesetzwidrigkeit, Urteilsbegründung |
Rechtsfrage: | Hat das FG die Vorschrift des § 171 Abs. 7 AO übersehen, so dass das Urteil des FG "greifbar gesetzwidrig" ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 04.11.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 1854/14 Kg, AO |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 15 03 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.09.2017 |
Erledigungs-Az: | III R 6/17 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 25 71 |