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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 59/02
§§: StBerG § 38 Abs. 1 Nr. 3 a, StBerG § 38 Abs. 2, GG Art. 12 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1, FGO § 96
Schlagwörter Steuerberaterprüfung, Befreiung, Verfassung, Beamter, Verfassung
Rechtsfrage: Fällt der Aufgabenbereich des Steuerberatungsrechts in einem Landesfinanzministerium unter das Gebiet der von den Bundes- und Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern? Verstößt die Regelung, dass nur ehemalige Beamte oder vergleichbare Angestellte (§ 38 Abs. 1 und § 38 Abs. 2 StBerG) von der Steuerberaterprüfung befreit werden dürfen, gegen das GG (Art. 3 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Landes Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 18.09.2002
Vorinstanz/AZ: 2 K 1972/01
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 1631
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 04 43
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.12.2003
Erledigungs-Az: VII R 59/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 09 33