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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI B 250/97
§§: EStG § 9 Abs. 1 Nr. 4
Schlagwörter Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Wohnung, Lebensmittelpunkt, Wohnwagen
Rechtsfrage: Bewirkt das zeitlich befristete Bewohnen eines Wohnwagens eine Verschiebung des Lebensmittelpunkts mit der Folge, daß die Fahrten von dem weiter entfernten Ort als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu berücksichtigen sind? Kann ein Wohnwagen eine Hauptwohnung sein?
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 26.09.1997
Vorinstanz/AZ: 13 K 2578/93 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1998 S. 185
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.12.1999
Erledigungs-Az: VI B 250/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet