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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 61/06 (BFH) |
§§: | GewStG § 2 Abs. 1, GewStG § 7, HGB § 89 b, HGB § 90 a, FGO § 81 Abs. 1 |
Schlagwörter | Wettbewerbsverbot, Handelsvertreter, Ausgleichsanspruch, Gewerbeertrag, Zeugenvernehmung |
Rechtsfrage: | 1. Können in einer Ausgleichszahlung an einen Handelsvertreter nach § 89 b HGB auch verdeckte Zahlungen für ein Wettbewerbsverbot i.S.d. § 90 a Abs. 1 HGB enthalten sein und unterliegen diese Zahlungen der Gewerbesteuer? Inwieweit ist der Vertrag auszulegen bzw. auf den abweichenden Willen der Vertragsparteien abzustellen? - 2. Liegt ein Verfahrensmangel des FG aufgrund Nichtvernehmung eines Zeugen vor? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 28.04.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 2948/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 22 43 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 02.04.2008 |
Erledigungs-Az: | X R 61/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 31 90 |