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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 14/05 |
§§: | EStG § 4 Abs. 4 a, EStG § 4 Abs. 4 |
Schlagwörter | Schuldzinsen, Privat, Betriebliche Veranlassung, Betriebsausgabe |
Rechtsfrage: | Unterliegen der Neuregelung des § 4 Abs. 4 a EStG vom 22.12.1999 nur betrieblich veranlasste Schuldzinsen? Ist deshalb hinsichtlich der steuerlichen Abziehbarkeit von Schuldzinsen weiterhin zunächst zu prüfen, ob und inwieweit sie überhaupt betrieblich veranlasst sind? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 04.03.2005 |
Vorinstanz/AZ: | VII 205/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 28 08 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.06.2006 |
Erledigungs-Az: | XI R 14/05 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 38 30 |