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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | V R 62/03 |
| §§: | AO 1977 § 233 a, AO 1977 § 227 |
| Schlagwörter | Nachzahlungszinsen, Erlass, Billigkeit, Liquidität, Zinsvorteil |
| Rechtsfrage: | Sind die Nachzahlungszinsen aus Billigkeitsgründen zu erlassen, wenn kein Liquiditätsvorteil gegeben ist, da gemäß § 233 a AO durch die Festsetzung von Nachzahlungszinsen nur Liquiditäts- und Zinsvorteile aus Gründen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung abgeschöpft werden sollen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Bremen |
| Vorinstanz/Datum: | 01.10.2003 |
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 648/02 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2004 S. 21 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 12 20 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 24.02.2005 |
| Erledigungs-Az: | V R 62/03 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 31 40 |