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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 49/11 (BFH) |
§§: | EStG § 3 c Abs. 2, EStG § 3 Nr. 40, EStG § 4 Abs. 4, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Betriebsaufspaltung, Halbabzugsverbot, Unentgeltliche Überlassung, Zahlungsunfähigkeit, Liquidation |
Rechtsfrage: | Sind Betriebsausgaben im Zusammenhang mit der aufgrund der Zahlungsunfähigkeit der Betriebsgesellschaft zeitweilig unentgeltlichen Grundstücksüberlassung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung ungekürzt oder gemäß § 3 c Abs. 2 EStG nur anteilig abzugsfähig, wenn weder Gewinnausschüttungen der Betriebsgesellschaft noch Auskehrungen aus dem Liquidationserlös erfolgt sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 14.06.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 994/2007 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 40 77 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.02.2013 |
Erledigungs-Az: | IV R 49/11 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 11 90 |