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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 112/01 |
§§: | LStR 2000 R 43 Abs. 11 Satz 9 |
Schlagwörter | Doppelte Haushaltsführung, Zweijahresfrist, Beginn |
Rechtsfrage: | Ist der Neubeginn der Zweijahresfrist bei doppelter Haushaltsführung von einer Mindestdauer (8 Monate) der Unterbrechung der Beschäftigung am selben Ort abhängig oder genügt der eindeutige Nachweis, dass trotz einer nur 3 1/2-monatigen Unterbrechung der auswärtigen Beschäftigung beim selben Arbeitgeber die vorherige Haushaltsführung tatsächlich beendet war? Muss für die Neubegründung einer doppelten Haushaltsführung sowohl der auswärtige Beschäftigungsort als auch die neue Zweitwohnung außerhalb des Einzugsbereichs des bisherigen Beschäftigungsortes liegen? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 26.04.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 224/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 83 98 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.11.2003 |
Erledigungs-Az: | VI R 112/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |