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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 5/08 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3
Schlagwörter Kindergeld, Behinderung, Lebensunterhalt, Kausalität
Rechtsfrage: Muss die Behinderung des Kindes die alleinige, bzw. ganz überwiegende Ursache für die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt sein oder ist eine Mitursächlichkeit - kumulative Kausalität - (hier: Kind mit einer Behinderung von nur 25 v.H. in Ausbildung) ausreichend? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 20.11.2007
Vorinstanz/AZ: 4 K 10151/06 B
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.02.2012
Erledigungs-Az: III R 5/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 09 96