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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 58/03
§§: AO 1977 § 227, UStG 1993 § 15 Abs. 1 Nr. 2
Schlagwörter Erlass, Billigkeitsgründe, Vorsteuerabzug, Ermessen
Rechtsfrage: Ist die Umsatzsteuer und darauf entfallende Zinsen aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen, weil die (möglicherweise zu unrecht) gezahlte Einfuhrumsatzsteuer nicht als Vorsteuer abgezogen werden kann? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 01.09.2003
Vorinstanz/AZ: 1 K 85/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 33 66
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.09.2004
Erledigungs-Az: V R 58/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 21 76