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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 47/01
§§: EStG § 10 Abs. 3, EStG § 32 Abs. 7, GG Art. 3, GG Art. 6, EStG § 26
Schlagwörter Vorwegabzug, Vorsorgeaufwendungen, Ehe, Haushaltsfreibetrag, Gleichheit
Rechtsfrage: Verletzung der Art. 3, 6 GG, wenn nach Eheschließung - sowohl bei Zusammenveranlagung als auch bei getrennter Veranlagung - durch Kappung des Vorwegabzugs bei den Sonderausgaben und dem Wegfall des Haushaltsfreibetrages eine höhere Einkommensteuer entsteht als vor Eheschließung? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 15.05.2001
Vorinstanz/AZ: 1 K 4384/00, 1 K 4484/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 56 30, SIS 02 56 29
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.03.2003
Erledigungs-Az: XI R 47/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 36 88