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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 56/08 (BFH) | 
| §§: | EStG § 62 Abs. 1, EStG § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, VO (EWG) Nr. 1408/71 | 
| Schlagwörter | Kindergeld, Polen, Selbständigkeit, Sozialversicherung | 
| Rechtsfrage: | Kindergeld für polnische Staatsangehörige, die im Inland ein Gewerbe betreibt und in Polen als Arbeitslose bei der ZUS krankenversichert ist, somit dem persönlichen Geltungsbereich der VO(EWG) 1408/71 unterliegt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | Hessisches FG | 
| Vorinstanz/Datum: | 04.03.2008 | 
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 2158/07 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 04.08.2011 | 
| Erledigungs-Az: | III R 56/08 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 03 56 | 
