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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 5/06 |
§§: | EStG § 23 Abs. 1 Satz 2 |
Schlagwörter | Grundstück, Entnahme, Anschaffung, Spekulationsgeschäft |
Rechtsfrage: | Entnahme eines Grundstücks als Anschaffungsvorgang i.S. von § 23 EStG - Findet die Anschaffungsfiktion des § 23 Abs. 1 Satz 2 EStG auch auf Grundstücksentnahmen vor dem 1.1.1999 Anwendung (hier: Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung eines Grundstücks, das die Eltern des Klägers am 29.12.1993 aus ihrem landwirtschaftlichen Betrieb entnommen und dem Kläger im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen hatten und das der Kläger am 29.5.2001 - und damit innerhalb der von zwei auf zehn Jahren verlängerten Spekulationsfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG - veräußert hat)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 06.12.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 3452/05 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 18 44 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.10.2006 |
Erledigungs-Az: | IX R 5/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 45 73 |