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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 30/10 (BFH) |
§§: | AO § 174 Abs. 4 |
Schlagwörter | Widerstreitende Steuerfestsetzung, Einheitlichkeit, Lebenssachverhalt, Änderung |
Rechtsfrage: | Darf eine Änderung nach § 174 Abs. 4 AO auf die Erkenntnis gestützt werden, dass der ursprünglich angenommene einheitliche Lebenssachverhalt nicht vorliegt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 09.12.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1375/05 B |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2010 S. 1948 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 24 94 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Klage. (Nach Rücknahme der Klage wurde mit Beschluss vom 7.8.2014 VIII R 30/10 das Verfahren mit der Maßgabe eingestellt, dass das erstinstanzliche Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 9.12.2009 1 K 1375/05 B sowie die Revision gegenstandslos sind.) |