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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: GrS 2/04
§§: EStG § 10 d
Schlagwörter Verlustabzug, Verlustvortrag, Erbe, Erbengemeinschaft, Sondererbfolge
Rechtsfrage: 1. Kann der Erbe einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlust bei seiner eigenen Veranlagung zur Einkommensteuer geltend machen? - 2. Falls die 1. Rechtsfrage bejaht wird: Steht im Falle einer Erbengemeinschaft der Abzug nur demjenigen zu, der die Einkunftsquelle(n) fortführt, die den Verlust verursacht hat (haben)? Gelten für den Fall einer Sondererbfolge in die Verlust verursachende Einkunftsquelle Besonderheiten? Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 28.07.2004
Vorinstanz/AZ: XI R 54/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 03 66
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.12.2007
Erledigungs-Az: GrS 2/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 13 73