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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 31/05
§§: UStG 1999 § 4 Nr. 8 Buchst. e, UStG 1999 § 10 Abs. 1
Schlagwörter Steuerfreiheit, Provision, Entgelt, Vermittlungsleistung, Vermittlungsprovision
Rechtsfrage: Ist die für die Vermittlung von Fonds gezahlte "Vermittlungsprovision", die sich aufsplittet in Absatzprovision und Kontinuitätsprovision, in vollem Umfang, also auch die Kontinuitätsprovision, Entgelt für die gemäß § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG 1999 steuerfreie Vermittlungsleistung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 16.02.2005
Vorinstanz/AZ: 5 K 2030/03 U
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2005 S. 905
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 28 27
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.04.2007
Erledigungs-Az: V R 31/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 24 55