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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 1781/00 (BVerfG) |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 S. 2, GG Art. 6, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Kindergeld, Einkünfte, zu versteuerndes Einkommen, Grenzbetrag, Einkommen, Verfassung |
Rechtsfrage: | Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Ermittlung des "Einkünfte"-Begriffs in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG. |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 21.07.2000 |
Vorinstanz/AZ: | VI R 153/99 |
Vorinstanz/Fundstelle: | StuB 2000 S. 947 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 00 12 07 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 30.09.2002 |
Erledigungs-Az: | 2 BvR 1781/00 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 05 73 |