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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 81/97
§§: KStG § 8 Abs. 4, KStG § 54 Abs. 6
Schlagwörter Verlustvortrag, Verfassung, Mantelkauf, Rückwirkung
Rechtsfrage: Ist die Neufassung von § 8 Abs. 4 KStG für den Veranlagungszeitraum 1990 auch auf diejenigen Fälle anzuwenden, in denen GmbH-Anteile vor dem 30.6.1988 verkauft worden sind? Handelt es sich bei der Neufassung verfassungsrechtlich um eine echte Rückwirkung? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 24.04.1997
Vorinstanz/AZ: 3 K 172/94
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1997 S. 1052
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.02.1998
Erledigungs-Az: I R 81/97
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 16 36