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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 1853/15 (BVerfG) |
§§: | EStG 2009 § 33 a, EStG 2009 § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 4, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Außergewöhnliche Belastung, Versicherung, Beitrag, Unterhalt, Anrechenbarkeit, Sozialversicherung |
Rechtsfrage: | Außergewöhnliche Belastungen - keine Kürzung der anrechenbaren Einkünfte um Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung - Verfassungsbeschwerde |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 18.06.2015 |
Vorinstanz/AZ: | VI R 45/13 |
Vorinstanz/Fundstelle: | BFHE 250 S. 138, BStBl 2015 II S. 928 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 19 49 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 16.08.2017 |
Erledigungs-Az: | 2 BvR 1853/15 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |