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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 90/03 |
§§: | DBA LUX Art. 10, EStG § 2 Abs. 1 |
Schlagwörter | Ausland, Berufskraftfahrer, Arbeitnehmer, Aufteilung, Drittstaat, Doppelbesteuerung |
Rechtsfrage: | Besteuerungsrecht für Einkünfte eines Berufskraftfahrers von Luxemburger Arbeitgeber: In welchem Umfang steht der Bundesrepublik das Besteuerungsrecht für Einkünfte zu, die ein unbeschränkt steuerpflichtiger Berufskraftfahrer von einem Arbeitgeber in Luxemburg für Fahrtätigkeiten in Luxemburg, Drittstaaten und im Inland erhält? Wie sind dabei Nichtarbeitstage (Urlaub, Krankheit, Wochenende und Feiertage abkommensrechtlich zuzuordnen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 06.06.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1390/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 01 59 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 31.03.2004 |
Erledigungs-Az: | I R 90, 91/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |