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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 40/11 (BFH)
§§: KraftStG § 3 Nr. 4
Schlagwörter Kraftfahrzeugsteuer, Abfall, Steuerbefreiung, Straßenreinigung
Rechtsfrage: Kraftfahrzeugsteuer für Kfz, das geeignet ist für Straßenreinigung und Abfallbeseitigung: Ist der Steuerbefreiungstatbestand des § 3 Nr. 4 KraftStG zu versagen, wenn das Fahrzeug nicht ausschließlich zur Straßenreinigung genutzt wird, sondern aufgrund einer Hebevorrichtung auch zur Abfallbeseitigung geeignet ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 02.07.2010
Vorinstanz/AZ: 5 K 2264/07
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2011 S. 661
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 04 23
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.06.2012
Erledigungs-Az: II R 40/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 24 02