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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 1143/04 (BVerfG) |
§§: | EStG 1997 § 32 Abs. 6 Satz 6, EStG 1997 § 32 Abs. 7, FGO § 100 Abs. 1 Satz 4 |
Schlagwörter | Ehe, Ehegatte, Einkommensteuer, Familie, Kind, Kinderfreibetrag, Haushaltsfreibetrag, Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft, Stiefkind, Lebenspartnerschaft, Fortsetzungsfeststellungsklage |
Rechtsfrage: | Kinderfreibetrag/Haushaltsfreibetrag für ein Kind der Partnerin einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft - berechtigtes Interesse für eine Fortsetzungsfeststellungsklage - Verfassungsbeschwerde - |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 20.04.2004 |
Vorinstanz/AZ: | VIII R 88/00 |
Vorinstanz/Fundstelle: | BFH/NV 2004 S. 1103 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 30 31 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 12.01.2006 |
Erledigungs-Az: | 2 BvR 1143/04 |
Erledigungs-Vermerk: | in Anhängigkeitsliste 21.8.2004 ursprünglich 1 BvR 1143/04 mitgeteilt - Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |