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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 61/11 (BFH)
§§: ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 4, BewG § 146 Abs. 2, BewG § 146 Abs. 7, AO § 42
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Gesonderte Feststellung, Grundbesitzwert, Stiftung, Gutachten, Übliche Miete, Gestaltungsmissbrauch
Rechtsfrage: Typisierende Bedarfsbewertung für mit Lebensmitteldiscountern bebaute Grundstücke - gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts für Zwecke der Erbschaftsteuer: Antrag auf Ansatz des niedrigeren gemeinen Werts laut Gutachten. Frage der Umgehung der Miete i.S.d. § 146 Abs. 2 BewG durch Vereinbarung einer marktüblichen Miete infolge der Herabsetzung der unternehmensgruppeninternen Miete vor Fertigstellung des streitigen und vermieteten Objekts. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 06.10.2011
Vorinstanz/AZ: 4 K 816/2009
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.09.2013
Erledigungs-Az: II R 61/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 32 65