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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 25/04
§§: AO 1977 § 122 Abs. 1, AO 1977 § 355 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Bekanntgabe, Zustellung, Bevollmächtigter, Prozessvollmacht
Rechtsfrage: Bekanntgabe des Verwaltungsakts an den Bevollmächtigten: Ist § 122 Abs. 1 Satz 3 AO 1977 dahin auszulegen, dass die Bekanntgabe eines Verwaltungsakts gegenüber demjenigen, für den er bestimmt ist, die Rechtsbehelfsfrist auch dann in Lauf setzt, wenn ein Bevollmächtigter bestellt ist? Umfasst die Prozessvollmacht des im FGlichen Verfahren bestellten Prozessbevollmächtigten nur die Zustellung und Bekanntgabe von solchen Bescheiden, die den angefochtenen Bescheid ändern und daher gemäß § 68 FGO zum Gegenstand des Verfahrens erklärt werden können, nicht jedoch die Bescheide, durch die ein neues selbständiges Verfahren eröffnet wird, selbst wenn diese den Klagegegenstand betreffen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 02.07.2003
Vorinstanz/AZ: 1 K 4049/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 36 77
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.06.2005
Erledigungs-Az: IX R 25/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 07 23