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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 21/02
§§: AO 1977 § 351 Abs. 1, FGO § 42, AO 1977 § 165
Schlagwörter Änderungsrahmen, Bindung, Vorläufigkeit, vorläufige Veranlagung
Rechtsfrage: Ist das Finanzamt verpflichtet einen Vorläufigkeitsvermerk (beschränkte Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen) beizufügen, wenn der Rechtsstreit (Klage) gegen den ursprünglichen Steuerbescheid in der Hauptsache für erledigt erklärt wurde und andere Streitpunkte betraf? Steht der Änderung § 351 Abs. 1 AO 1977 entgegen? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 02.07.2002
Vorinstanz/AZ: II 47/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 03 87
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.05.2003
Erledigungs-Az: XI R 21/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 38 16