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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 38/09 (BFH) |
§§: | AO § 174 Abs. 3, EStG § 7 g Abs. 7 |
Schlagwörter | Änderung, Widerstreitende Steuerfestsetzung, Ansparrücklage, Existenzgründer |
Rechtsfrage: | Kann ein Steuerbescheid, in dem die Auflösung einer Ansparrücklage wegen Existenzgründereigenschaft nach § 7 g Abs. 7 EStG irrtümlich unterblieben ist, nach § 174 Abs. 3 AO geändert werden, wenn das Finanzamt zunächst vom Vorliegen der Existenzgründereigenschaft ausging und sich erst später herausstellt, dass die Rücklage wegen fehlender Existenzgründereigenschaft und unterbliebener Investition bereits nach zwei Jahren hätte aufgelöst werden müssen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 10.06.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 624/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 31 37 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.09.2011 |
Erledigungs-Az: | VIII R 38/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 34 13 |