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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 35/99
§§: EStG § 32 Abs. 8, EStG § 54 Abs. 1, StÄndG 1991 Art. 1
Schlagwörter Kinderfreibetrag, Verfassungsmäßigkeit, Existenzminimum
Rechtsfrage: Verfassungswidrigkeit des durch das StÄndG 1991 (§ 54 Abs. 1 EStG) festgesetzten Familienleistungsausgleichs für ein Kind im Veranlagungszeitraum 1985 durch den Beschluß des BVerfG vom 10. November 1998 2 BvR 1220/93 (jährlicher existenznotwendiger Mindestbedarf 3.924 DM). - Zulassung durch BFH
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 07.07.1992
Vorinstanz/AZ: 9 K 251/87 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 68 26
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.08.2004
Erledigungs-Az: VI R 35/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet