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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 4/12 (BFH) |
§§: | AO § 129 |
Schlagwörter | Offenbare Unrichtigkeit, Miete, Vermietung und Verpachtung, Berichtigung, Steuererklärung |
Rechtsfrage: | Änderung als offenbare Unrichtigkeit, wenn auf einem Steuerformular zur Erklärung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung die Einnahmen aus der Miete und den vereinnahmten Umlagen entgegen dem Vordruck in einer Summe zusammengefasst werden, eine Erklärung mit den Umlagen im Zusammenhang stehende Aufwendungen auf der Rückseite des Formulars fehlt, der Steuererklärung aber eine Verwalterabrechnung beiliegt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Bremen |
Vorinstanz/Datum: | 07.12.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 50/11 (5) |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 08 13 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.08.2012 |
Erledigungs-Az: | IX R 4/12 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 32 69 |