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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 28/99
§§: UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 J: 1993, UStG § 2 Abs. 1 J: 1993, UStG § 4 Nr. 26 J: 1993
Schlagwörter Kommission, UKPV, Honorar, Ehrenamt
Rechtsfrage: Unterliegen Honorare der (ehrenamtlich) tätigen Mitglieder der Unabhängigen Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR (UKPV) der Umsatzsteuer (Unternehmereigenschaft ? Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 26 UStG ?)? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 19.01.1999
Vorinstanz/AZ: VII 486/95
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1999 S. 627
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.06.2000
Erledigungs-Az: V R 28/99
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 11 36