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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 23/16 (BFH) |
§§: | EStG § 20, AO § 162, AO § 39 Abs. 2 Nr. 2, FGO § 76 Abs. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt 2 |
Schlagwörter | Kapitalerträge, Schätzung, Stiftung, Treuhandverhältnis, Verfahrensfehler, Rechtsanwendung |
Rechtsfrage: | Hinzuschätzung von Kapitalerträgen aus einer in Liechtenstein gegründeten Stiftung: Grob fehlerhafte Schätzung des FG, deren Berechnung logischen Denkansätzen widerspricht und einen erheblichen Rechtsanwendungsfehler darstellt? - Mangelnde Sachaufklärung wegen Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes des FG durch Nichtvernehmung von Zeugen trotz entsprechenden Beweisantrags? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 19.01.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 155/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 24 64 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 03.12.2019 |
Erledigungs-Az: | VIII R 23/16 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 08 85 |