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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 23/02 |
§§: | AO § 174 Abs. 4, AO § 174 Abs. 3 , FGO § 110 |
Schlagwörter | Bindungswirkung, Berichtigung, Rechtskraft |
Rechtsfrage: | 1. Kommt es für die Bindungswirkung des § 110 FGO allein darauf an, worüber das FG entschieden hat? 2. Kann ein rechtskräftig bestätigter Steuerbescheid wegen Vorrang der Rechtskraft (§ 110 Abs. 1 FGO) nach § 174 AO geändert werden? 3. Gilt der Vorrang der Rechtskraft auch bei widerstreitenden Urteilen? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 18.04.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 7740/99 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2002 S. 886 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 70 67 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.03.2004 |
Erledigungs-Az: | V R 23/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 27 04 |