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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | 1 BvR 1296/13 (BVerfG) |
| §§: | AO § 152, AO § 181, FGO § 102 |
| Schlagwörter | Personengesellschaft, Verspätungszuschlag, Ermessen |
| Rechtsfrage: | Verspätungszuschlag für Feststellungserklärung einer GbR - Verfassungsbeschwerde |
| Vorinstanz: | BFH |
| Vorinstanz/Datum: | 06.11.2012 |
| Vorinstanz/AZ: | VIII R 19/09 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | BFH/NV 2013 S. 502 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 06 75 |
| Erledigendes Gericht: | BVerfG |
| Erledigungs-Datum: | 12.09.2014 |
| Erledigungs-Az: | 1 BvR 1296/13 |
| Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |