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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IX R 21/05 |
| §§: | EigZulG § 8 |
| Schlagwörter | Anschaffungskosten, Angehörige, Fremdvergleich, Eigenheimzulage |
| Rechtsfrage: | Kaufpreisverrechnung als Anschaffungskosten - Welche Anforderungen sind an die zulagerechtliche Berücksichtigung von Anschaffungskosten zwischen nahen Angehörigen im Zusammenhang mit der Verrechnung zuvor erbrachter Leistungen zu stellen (hier: Ansatz der im Grundstückskaufvertrag zwischen Vater als Veräußerer und Sohn als Erwerber auf den Kaufpreis angerechneten - vom Sohn in den Vorjahren für Baurechnungen der Eltern geleisteten - Zahlungen in Höhe von 42000 EUR als zulageberechtigte Anschaffungskosten)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 09.03.2005 |
| Vorinstanz/AZ: | 7 K 620/03 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 04 98 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 29.03.2007 |
| Erledigungs-Az: | IX R 21/05 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 35 26 |