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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 29/07 (BFH) |
§§: | KraftStG § 5 Abs. 1 Nr. 1, KraftStG § 5 Abs. 5, InsO § 56 Abs. 1 |
Schlagwörter | Insolvenzverwalter, Freigabe |
Rechtsfrage: | Insolvenzverwalter als Schuldner der Kraftfahrzeugsteuer: Zu welchem Zeitpunkt endet die Kraftfahrzeugsteuerpflicht des Insolvenzverwalters? Darf das Finanzamt den Insolvenzverwalter auch für den Zeitraum zwischen der Freigabe der Fahrzeuge aus dem Insolvenzbeschlag und der verkehrsrechtlichen Ab- bzw. Ummeldung der Fahrzeuge als Kraftfahrzeugsteuerschuldner in Anspruch nehmen? Ist neben einer wirksamen Freigabe der Fahrzeuge eine Anzeige über den Wechsel des Verfügungsberechtigten an die Zulassungsbehörde oder stattdessen oder zusätzlich die Freigabe der Verwaltung der Halterberechtigung erforderlich, um die Kraftfahrzeugsteuerpflicht des Insolvenzverwalters zu beenden? Sind etwaige Folgerungen aus einer Freigabe auf Fälle der echten Freigabe beschränkt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 20.03.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 3604/06 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2007 S. 1267 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 23 17 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.10.2007 |
Erledigungs-Az: | IX R 29/07 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 08 02 |