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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 60/95
§§: ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 4, ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, BGB § 1372
Schlagwörter Freigebige Zuwendung, Vermögensvorteil, Zugewinnausgleichsforderung, Forderungsverzicht
Rechtsfrage: Stellt die Vereinbarung zwischen Erblasser und seiner Ehefrau die Zugewinnausgleichsforderung (wegen Aufhebung der Zugewinngemeinschaft) gegenüber den Erben (Kindern) zunächst bis seinem Ableben zinslos zu stunden, und der Vertrag der Ehefrau des Erblassers mit den Erben, die Zugewinnausgleichsforderung den Kindern schenkungsweise zu erlassen, einen Erwerb der Erben von Todes wegen im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG dar oder stellt der (Schenkungs-)Vertrag eine freigebige Zuwendung im Sinne von § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG dar? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 19.01.1995
Vorinstanz/AZ: 4 K 2307/94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.05.1998
Erledigungs-Az: II R 60/95 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Aufhebung des FG-Urteils