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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 27/12 (BFH)
§§: EnergieStG § 50 Abs. 1 Nr. 1, EnergieStG § 50 Abs. 4 Satz 2, GG Art. 3
Schlagwörter Energiesteuer, Biokraftstoff, Steuererstattung, Vertrauensschutz
Rechtsfrage: Antrag auf Steuerentlastung (für Mai und Juni 2007) für den biogenen Anteil einer Kraftstoffmischung aus Diesel und Fettsäuremethylester (Biokraftstoff). Liegt in der unterschiedlichen Behandlung der Kraftstoffe (die Biokraftstoffe enthalten) nach § 50 Abs. 1 Nr. 1 und § 50 Abs. 4 Satz 2 EnergieStG eine gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßende Ungleichbehandlung? Ist das Vermischen von Biokraftstoff mit Diesel eine Herstellung i.S. des § 50 Abs. 4 Satz 2 EnergieStG? Rechtfertigt das mit der Gesetzesänderung verfolgte Ziel des Subventionsabbaus die Ungleichbehandlung des Anteils des Biokraftstoffs nach § 50 Abs. 1 und Abs. 4 EnergieStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 18.01.2012
Vorinstanz/AZ: 2 K 1668/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 31 84
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.04.2014
Erledigungs-Az: VII R 27/12 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 24 50