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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 37/98 |
| §§: | FGO § 62 Abs. 3, FGO § 76 Abs. 2, GG Art. 19 Abs. 4 |
| Schlagwörter | Vollmacht, Bezugnahme, Fürsorgepflicht |
| Rechtsfrage: | Reicht die Bezugnahme auf eine Vollmacht, die in einem für ein anderes Streitjahr anhängigen Klageverfahren beigebracht worden ist, als Nachweis der Bevollmächtigung aus, wenn dem Gericht die Einsichtnahme in diese Vollmachtsurkunde ohne weiteres möglich ist und die Vollmacht auch die streitbefangenen Jahre umfaßt? - Zulassung durch BFH |
| Vorinstanz: | Hessisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 25.06.1997 |
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 5023/96 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 16.09.1998 |
| Erledigungs-Az: | VI R 37/98 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Aufhebung des FG-Urteils |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 53 82 |